die versuchte Eingemeindung der Gemeinde Wasserliesch zur Stadt Konz

Anfang der 70er Jahre - unter dem damaligen Ministerpräsident Helmut Kohl - rollte eine Eingemeindungswelle durch Rheinland-Pfalz und das Trierer Land. Unter Bürgermeister Kutscheid war die Stadt Konz bei den Eingemeindungen sehr erfolgreich. Die Gemeinden Könen Filzen - KommlingenKrettnach - Niedermennig  und Oberemmel  wurden sang und klanglos von der Stadt Konz eingemeindet. Auch die CDU Wasserliesch stimmte bei einer Abstimmung im Gemeinderat geschlossen für die Eingemeindung zu Konz. Auf der Gegenseite hatte sich Widerstand formiert mit der SPD unter Peter Trierweiler (1 Stimme) der Freien Liste Peter Bamberg (4 Stimmen) und der Freien Liste Walter Burg (2 Stimmen). Hätte die CDU damals im Gemeinderat über eine - zweidrittel Mehrheit verfügt (von 15 Stimmen hätten sie 10 Stimmen benötigt) wäre die Eingemeindung beschlossene Sache gewesen, wie in den anderen Orten auch. Durch den Widerstand dieser Opposition mußte es eine Volksabstimmung geben, wo die Wasserliescher Bürger selbst entscheiden konnten, ob die Eingemeindung vollzogen werden sollte oder nicht. Zu diesem Thema gab es zwei Rundschreiben die an alle Haushalte ausgeliefert wurden um die Problematik dieser Eingemeindung zu verdeutlichen. Bei der Auszählung der Stimmen zeichnete sich recht schnell ab, das die Wasserliescher Bürger stolz waren, Wasserliescher zu sein und nicht in die Stadt Konz eingemeindet zu werden. Über 70% der Bürger waren gegen die Eingemeindung, was ein überwältigendes Ergebnis war. Es wird irgendwann in der Zukunft nochmals einen Versuch geben, die Gemeinde Wasserliesch in die Stadt Konz einzugemeinden, denn Wasserliesch hat sich mit den Jahren und mit Zurückgabe des Geländes des ehemaligen Französischen Lagers, wo heute ein Industrie- und Wohngebiet ist, zu einer Gemeinde entwickelt, die eine gute Firmenstruktur und damit auch ein recht gutes Einkommen hat. Ich hoffe das die Wasserliescher Bürger sich noch lange dagegen aussprechen, denn damit würde irgendwann der Ortsname Wasserliesch aus den Atlanten verschwinden und die Selbständigkeit der Gemeinde Wasserliesch aufgegeben. 

Informationsblatt zur Volksabstimmung der Freien Wählerlisten Peter Bamberg das in den Häusern verteilt wurde

Informationsblatt zur Volksabstimmung der Freien Wählerliste Walter Burg das in den Häusern verteilt wurde

 

Informationsblatt

 

 

der: 

Freien Wählergruppe Bamberg

 

 

 

Freien Liste Burg 

 

 

 

SPD Wasserliesch

 

zum Volksentscheid über den Anschluß der Gemeinde Wasserliesch

 

an die Stadt Konz

 

am 27 September 1970

 

Wasserliesch bleibt selbstständig

 

Im vergangenen Jahr konnte man vielfach hören, daß Bewohner aus Reinig davon sprachen, eine 1000-Jahr-Feier für diesen Ortsteil zu inszenieren. Sicherlich war diese Aussage nicht unbedingt von dem Wunsche getragen, eine solche Feier zu veranstalten, sondern sie war vielmehr der Ausdruck des Stolzes darüber, daß vor 1000 Jahren an dieser Stelle unserer Heimat Menschen zusammenfanden, um nachbarschaftlich und gemeinsam zu wohnen. Im Verlaufe dieser 1000 Jahre haben immer wieder neue Bewohner im Bereiche Wasserliesch ihre Heimat gefunden, dort Freude und Leid erlebt, sich geliebt oder gehaßt, Kinder geboren, ihre Toten zu Grabe getragen. Im Laufe dieser 1000 Jahre hat der heutige Ort Wasserliesch immer seinen Platz in der Gemeinschaft zu den übrigen Gemeinden unserer Heimat eingenommen und hat dieser Ort auch bis in die jüngste Zeit seine Pflichten für die eigenen Bürger in eigener Selbständigkeit erfüllt. Im Laufe dieser 1000 Jahre haben Staatsformen und -systeme, sowie kommunale Verwaltungsformen gewechselt. Ob es Formen entsprechend dem freiheitlichen Denken eines Freiherrn von Stein waren oder ob es Staatsformen waren, die man heute als Diktaturen bezeichnet; niemand hat bisher die Selbständigkeit dieser Gemeinde angetastet. Heute stehen Sie, verehrte Bürger, vor dem Problem, die Selbständigkeit dieses Ortes aufzugeben oder sie zu behalten, wobei die Erhaltung des Namens Wasserliesch sicherlich nicht so vorrangig ist wie andere Probleme, über die im Anschluß zu sprechen ist. Bereits im Sommer vergangenen Jahres, noch beim vorhergehenden Gemeinderat, hat Herr Kutscheid das Thema Anschluß an Konz in den Raum gestellt. Aus verständlichen Gründen haben unsere Vorgänger am Ende ihrer Legislaturperiode dieses Thema nicht mehr behandelt. Die Sitzungen der letzten Monate waren jedoch von diesem Thema beherrscht, und auf unser entschiedenes Drängen hin werden Ratsgespräche über die Auflösung der Gemeinde weitgehendste in öffentlichen Sitzungen behandelt. Seitdem diese Ratsgespräche im Raume stehen, bemühen sich die Verfechter der Eingliederung, in der Presse diese Angelegenheit in ihrem Sinne hinzustellen. Wer die Artikel in ihrer Vielfalt gelesen hat, könnte als Uneingeweihter glauben, die Eingemeindung sei vollzogene, zumindest aber nicht aufzuhaltende Tatsache. Es wurde in diesen Artikeln viel Zukunftsmusik geblasen, eine Musik, für die es keine Noten gibt, weil die Tatsachen anders aussehen. In der Presse, sowie auch bei den Ratsgesprächen wurde die Situation in Schwarz-Weiß-Malerei hingestellt, und es wurde möglichst vermieden, belegbare Tatsachen aufzuzählen. Betrachten wir einmal die Worte unseres Herrn Landrats in der öffentlichen Sitzung vom 1. Juli 1970, wo er die Zukunft aufzeichnete und die - nur um einiges herauszugreifen - wie folgt aussieht: Die Entwicklung in den nächsten 1O Jahren wird so rasend schnell sein, daß man sie gar nicht begreifen kann. In 10 Jahren arbeitet man in Konz oder in Trier. In 10 Jahren kauft man seinen Bedarf in Konz oder in Trier. In 10 Jahren wird es keinen Pastor mehr im Dorf geben, und in 10 Jahren wird niemand mehr in Wasserliesch beerdigt werden. Ist es wirklich so, daß nur Angehörige der Verwaltung die Zukunft begreifen und die übrigen Bürger dazu zu einfältig sind, denn wer eine Zukunft so schildert, muß sie ja schließlich begriffen haben? Ist es aber nicht vielmehr so, daß seit erdenklichen Zeiten Menschen aus Wasserliesch auch außerhalb des Ortes an ihren Arbeitsplätzen ihre Pflicht erfüllten, ohne deshalb der Meinung zu sein, daß die gemeindliche Selbständigkeit aufgegeben werden müßte ? Ist es nicht so, daß schon immer der Einkauf bestimmter Dinge in Trier getätigt wurde, ohne daß wir deshalb Konzer werden wollten? Ist es gewissen Herren heute gleichgültig, ob noch nach 10 Jahren ein Pastor im Dorf ist ? Wir sind der Meinung, daß auch in Zukunft unser Ort nicht das Schlafhaus der Verbandsgemeinde sein wird, sondern daß nach wie vor Menschen dort leben, die ihre Gemeinschaft gestalten, die ihre eigene Mundart sprechen, die ihre Vereine und ihr Kulturleben haben und die ihren Ort selbst nach eigenen Vorstellungen entwickeln. Wir glauben nicht an die Fähigkeit der Zukunftsseher, denn die Vergangenheit hat bewiesen, daß diese nicht sehr entwickelt ist. Der Beweis dafür ist nicht nur bei uns in Wasserliesch, sondern vielerorts der Schulbau, wo Schulen kaum fertiggestellt waren und dann plötzlich ein anderes Schulsystem sie zum Teil wertlos machte. Geblieben war den Gemeinden eine starke Verschuldung und auch für die Zukunft hohe Kosten für den Unter halt. Dies ist nur ein Beispiel, welches zum Thema der Finanzlage in unserer Gemeinde fuhrt. Die Gemeinde Wasserliesch hat in den vergangenen Jahren vieles geleistet. Die Kanalisation wurde gebaut, Straßen und Bürgersteige sind hergerichtet worden, eine Schule wurde erstellt, die landwirtschaftlichen Wege wurden ausgebaut und so manches mehr . Daß dafür der Steuerhebesatz auf 280 v. H. angehoben wurde, ist kein Geheimnis. In Konz beträgt dieser Hebesatz zur Zeit 250 v.H. für die Grundsteuer B. Hiermit wird von seiten der Eingemeinder operiert, daß nach erfolgtem Anschluß an Konz der Steuerhebesatz auf 250 v.H. gesenkt würde. Die beigefügte Aufstellung beweist in ihren Angaben zur Pro-Kopf-Verschuldung, daß das vorher erwähnte Argument für die Zukunft kaum glaubhaft sein kann. (Unter Pro-Kopf-Verschuldung versteht man den Betrag, der auf jeden Einwohner ohne Rücksicht ob Säugling oder Greis entfällt, wenn man die Schulden durch die Anzahl der Bürger teilt). Im Jahre 1966 betrug die Pro-Kopf-Verschuldung in Wasserliesch DM 986,47 und in Konz nur DM 768,71. Wasserliesch hat in der Zwischenzeit weitgehendst aus eigener Kraft den Schuldendienst abgebaut, so daß im Jahre 1969 nur noch eine Pro-Kopf-Verschuldung von DM 708,06 vorliegt, wogegen sie in Konz im gleichen Zeitraum auf DM 1.446,27 gestiegen ist. Sehen wir uns weiterhin die Pro-Kopf- Verschuldung der neuerlich eingemeindeten Orte an, so ist auch bei diesen im Gegensatz zu Wasserliesch eine steigende Tendenz der Pro-Kopf-Verschuldung festzustellen. Weiterhin haben die eingegliederten Gemeinden zum Teil im Wunschkatalog der Auseinandersetzungsverträge solch aufwendige Forderungen gestellt, daß auch unter Berücksichtigung dieser Tatsache der Steuerhebesatz in Konz, wenn es die übernommenen Aufgaben erfüllen will, wohl kaum auf dem Satz von 250 v.H. bleiben kann. Eingedenk der geschilderten finanziellen Lage kann Wasserliesch bei einer Eingemeindung Konz nur als Blutspender angesehen werden. Wir haben in der Vergangenheit unsere gemeindlichen Aufgaben erfüllt und werden dies auch in Zukunft tun können, zumal die großen Aufgaben hinter uns liegen und wir dabei sind, unsere Pro - Kopf - Verschuldung zu verringern. Es kann in diesem Zusammenhang nicht unerwähnt bleiben, daß Gemeinden, die in Zukunft Zuschüsse des Kreises haben wollen, ab 1971 die Steuerhebesätze auf mindestens 300 v. H. festgelegt haben müssen. Alle übertrieben hohen Forderungen, ob in Entwürfen oder getätigten Auseinandersetzungsverträgen sind ein frommer Selbstbetrug, der nur vortäuschen soll, daß man seine Gemeinde so teuer wie möglich verkauft habe Es muß doch jedem einleuchten, daß bei der Realisierung solcher Forderungen nicht die Stadt Konz, sondern auch die eigenen Bürger, die dann Konzer sind, mit ihrem Steueraufkommen diese Dinge bezahlen müssen. Wir sind der Meinung, daß unsere Aufgaben und unser Steueraufkommen in Zukunft auch von Wasserlieschern verwaltet werden sollten, ohne daß ein Kommlinger, ein Könener oder ein Filzener, oder wer es sein mag, seine Meinung dazu äußern sollte. Die Möglichkeiten der Stadt Konz für die Einhaltung der Wunschkataloge der einzelnen Gemeinden sind laut Artikel im TV vom 6.9.70 in der Aussage des Fraktionsvorsitzenden der SPD im Konzer Stadtrat ganz klar umrissen, wenn er sagt, daß man die Eingemeindungen gutheiße, da man dann großzügiger planen könne, doch dürfe die Finanzkraft von Konz nicht über fordert werden. Eine weitere Tatsache ist die, und die beigefügte Karte beweist es, daß Wasserliesch mit der Stadt Konz nie zusammenwachsen kann, da zwischen diesen beiden Orten das Industriegebiet liegt. Wasserliesch am Rande der Stadt, jenseits des Industriegebietes. Das harmonische Erweitern der Stadt wird über den Roscheider Hof, über Mennig nach Kommlingen gehen, wobei nicht unerheblich ist, daß Schul und Kulturzentrum bereits im Tälchen errichtet worden sind. Nun noch ein Wort zur Zusammensetzung des Ortsbeirates, wie er nach der Auflösung der Gemeinde Wasserliesch eingerichtet würde. Zur Zeit ist Wasserliesch im ganzen Verbandsbezirk dem ausgeglichensten Verhältnis von Ratsmitgliedern der regierenden Partei und denen der Opposition (als solche hat man uns offiziell bezeichnet). Dieses Verhältnis kam dadurch zustande, daß sie bei einer Kommunalwahl die Zusammensetzung des Parlamentes unmittelbar bestimmen konnten. Nach einer Eingliederung wird der Ortsbeirat, dessen Funktionen kaum nennenswert sind, vom Proporz der Mitglieder der einzelnen Parteien im Stadtrat abhängig sein. Daß sich in der Zusammensetzung des Stadtrates aufgrund der Eingemeindung von Landgemeinden, die praktisch ohne Opposition und von CDU-Bürgermeistern und -Räten geführt werden, das Verhältnis zugunsten der CDU entwickeln wird, ist ein offenes Geheimnis. Freie Listen haben keine Chancen mehr, und es bestände die Gefahr, daß nicht mehr regiert, sondern schließlich von einer Partei nur noch kommandiert würde, weil eine vorhandene Opposition nicht sehr ins Gewicht fallen würde. Solange Wasserliesch selbständig ist wählt jeder einzelne Bürger seine Ratsmitglieder, so wie er sie sehen und haben möchte. Wer nach Konz eingegliedert ist, wählen auch die Wähler von Kommlingen, Mennig, Krettnach, Konz usw. die Vertreter für Wasserliesch mit, ohne das die Wähler von Wasserliesch darauf einen echten Einfluß haben. Es wurde in der vergangenen Zeit in Kreisen der Bevölkerung viel über eine Eingemeindung gesprochen. Die Verwaltung hat alle Argumente so ausgelegt, daß sie zu deren Gunsten erscheinen. Wenn Herr Kutscheid sagt, daß, da bei der Bürgerunterrichtung am 26.7.70 sich niemand gegen eine Eingemeindung ausgesprochen habe, daraus der Schluß zu ziehen sei, daß die Bevölkerung von Wasserliesch gegen eine Eingemeindung nichts einzuwenden habe, entbehrt eine solche Beweisführung wohl sicherlich jeder Logik und Realität. Durch all diese Aussagen, sowie auch die in der gleichen Richtung verfassten Zeitungsartikel sollte die öffentliche Meinung weich gemacht werden. Es ist auch falsch, wenn die Meinung vorhanden ist, daß, wenn man jetzt Nein zur Eingemeindung sage, sie ja doch komme. Sagen Sie NEIN zur Eingemeindung und Herr Kutscheid wird dann die Möglichkeit haben, zu beweisen, daß sein gegebenes Wort etwas gilt. Auf unser Befragen hin hat er versichert, daß, wenn Wasserliesch nicht eingegliedert werden wolle, er diesen Entscheid respektiere und als Verbandsbürgermeister auch in Zukunft sich voll und ganz für die Belange der Gemeinde einsetzen wolle. Nach den zur Zeit bestehenden Gesetzen darf eine Gemeinde nur dann aufgelöst werden, wenn ihre Überführung in eine andere Gemeinde der aufgelösten Gemeinde wesentliche Vorteile bringt. Unter den gegebenen Umständen könnte bei einer zwangsweisen Auflösung der Gemeinde Wasserliesch nie von einem Vorteil für Wasserliesch gesprochen werden. Somit entbehrt eine zwangsweise Auflösung jeder gesetzlichen Grundlage. Wir sind der Meinung, daß das Gesetz für alle gleich sein muß. Wenn im Verlauf der Ratsgespräche die Verwaltung mitteilte, daß Gemeinden, welche sich freiwillig auflösen, vom Land Rheinland-Pfalz erhebliche Mittel zur Verfügung gestellt würden, kann auch diese Tatsache nur relativ gesehen werden. Bei freiwilliger Eingemeindung sichert das Land, auch wenn in der aufgelösten Gemeinde die Beträge für Lohn- und Einkommenssteuer aus dem Finanzausgleich zurückgingen, der aufnehmenden Gemeinde in den folgenden 10 Jahren den Ausgleich bis zur jetzigen Höhe zu. Sollte die allgemeine Wirtschaftslage schlechter werden, würden die eingegliederten Randgemeinden der Stadt Konz als solche die Finanzmisere sehr zu spüren bekommen. Bleibt die Wirtschaftslage wie sie ist, werden wir nach wie vor mit dem gemeindlichen Steuer aufkommen die öffentlichen Bedürfnisse in der bisherigen Form befriedigen können. Weiter hin gibt das Land an aufnehmende Gemeinden Zuschüsse für Dinge von unaufschiebbarer Wichtigkeit, welche in den aufgenommenen Gemeinden durchzuführen sind. Darunter versteht man zum Beispiel aber nicht eine Mehrzweckhalle, wie dies im Katalog der Wünsche in Wasserliesch vorgeschlagen wurde. Finden Sie es besonders lukrativ, wenn man einen Städtischen Busverkehr anbietet, der für die Fahrt zum Arbeitsplatz einen um 50% er mäßigten Fahrpreis vor sieht, wenn Wasserliesch nur nach den der zeitigen Verbundverträgen im Linienverkehr angefahren werden kann, wenn andererseits viele Leute unser es Ortes Halter von eigenen Fahrzeugen sind und nach einer Eingliederung an Konz aufgrund der Ortsklasse höhere Versicherungsprämien zahlen müssten? Unsere Gemeinde hat als Wohngemeinde eine echte Chance für die Zukunft. Baugelände ist in reicher Zahl ausgewiesen. Wenn, und hier auf muß mit Nachdruck hingearbeitet werden, eine Flurbereinigung durchgeführt würde, würden für einen großen Teil unserer Bevölkerung auch in der räumlichen Aufteilung der Gemarkung für die Zukunft bessere Möglichkeiten bestehen. Der landwirtschaftlich tätige Teil hätte seine Erwerbsflächen zusammenhängend liegen. Die Grundstücke der übrigen würden an den Ortsrand gelegt, und es könnten in Zukunft bei Bedarf weitere Baugebiete ausgewiesen werden, ohne daß der landwirtschaftliche Erwerb geschmälert würde. Die Inhaber von einzelnen Grundstücken in Ortsnähe dürften dann bei Bebauung ihrer Grundstücke einen realen Preis erwarten. Eine solche Ordnung kann aber nur ein von Ihnen gewählter Gemeinderat in Zukunft herbeiführen und wohl kaum ein aus vielen einzelnen Orten zusammengesetzter Stadtrat von Konz Und noch ein Wort zur Wahl. Alle diejenigen, die für den Anschluß an Konz sind, gehen am 27.9.70 zur Wahlurne. Sie, der Sie dagegen sind, sollten nicht glauben, daß durch Ihr Fernbleiben Ihrer Vorstellung entsprochen würde, sondern Sie müssen vielmehr wissen, daß Sie durch Fernbleiben den Befürwortern das Feld freimachen. Bei dieser Wahl gibt es nachher weder Koalitionen noch Zusammengehen von einzelnen Gruppen, sondern es gibt nur ein Ja oder ein Nein zur Auflösung unserer Gemeinde, wobei Sie wissen sollten, daß von den insgesamt abgegebenen Stimmen das eintretten wird, wofür sich die Mehrheit der Bürger bei der Stimmabgabe entschieden hat. Helfen Sie mit, die Selbständigkeit unserer Gemeinde zu erhalten, denn wenn sie einmal aus der Hand gegeben wurde, wird sie uns niemehr wiedergegeben. Wenn Sie wollen, daß der Kreis von Leuten, dem Sie in der Kommunalwahl Ihr Vertrauen schenkten, auch in Zukunft für Sie tätig sein soll, ist dies nur möglich, wenn Sie zur Wahlurne gehen und NEIN zur Auflösung der Gemeinde sagen. Wenn Sie durch Ihr NEIN zur Auflösung der Gemeinde deren Bestand in der Zukunft garantieren, dürfen Sie die Gewißheit haben, daß sich die Ratsmitglieder unserer Listen auch in Zukunft Gedanken darüber machen werden, wie diese Gemeinde gefestigt und ausgebaut werden kann und nicht, wie man sie verkauft. Sollten über das Geschriebene hinaus noch Fragen und Zweifel bei Ihnen herrschen, suchen Sie das Gespräch mit unseren Freunden, die Ihnen Ihren Entscheid erleichtern helfen.

 

Wasserliesch, den 25.9.1970

 

Peter Bamberg                      Walter Burg                  Peter Trierweiler

 

                 

Freie Wählergruppe Bamberg  

 

Freie Liste Burg

 

SPD Wasserliesch

Die Entwicklung der Pro- Kopf- Verschuldung der Gemeinden die nach Konz eingegliedert wurden oder zu Eingliederung anstehen

Grafische Darstellung der Entwicklung der Pro- Kopf- Verschuldung der Stadt Konz und der Gemeinde Wasserliesch in den Jahren 1963 bis 1969

   _________ die Stadt Konz

 

   --------- die Gemeinde Wasserliesch

Die angegebenen Werte sind vom 08 September 1970 und entstammen dem Statistischen Landesamt Rheinland-Pfalz

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Freie Wählerliste Walter Burg                                            Wasserliesch, den 24.09.1970

 

 

Geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger

 

Am kommenden Sonntag fällt die Entscheidung

 

ob Wasserliesch als selbstständige Gemeinde bestehen bleibt

 

oder 

 

der Stadt Konz angeschlossen wird und damit für alle Zeit seine Selbstständigkeit verliert.

Die Entscheidung darüber liegt nun in ihren Händen

 

an ihnen liegt es, ob weiterhin die Wasserliescher Gemeindevertreter über die

Wasserliescher Angelegenheiten abstimmen oder ob diese Befugnisse in die

Hände des Konzer Stadtrates übergeben werden müssen, wo dann

Bürgervertreter aus Filzen, Kommlingen, Könen, Konz , Mennig

und Oberemmel über unsere Probleme beschließen.

 

Wir denken das ihnen die Entscheidung nicht schwer fallen sollte.

 

Auch der im Auseinandersetzungsvertrag genannten Maßnahmen,

sofern sie für Wasserliesch wichtig sind, erhalten wir mit Sicherheit

dann, wenn wir selbstständig bleiben.

 

Seien sie sich bewußt, daß der eventuell mit einer Stimme Mehrheit wirksame

Anschluß an Konz nie mehr rückgängig gemacht werden kann

 

Auch heute noch stehen wir zu unserer im Gemeinderat vertretenen Meinung:

 

 

Der Wunsch zur Angliederung kam nicht aus Kreisen der Dorfbevölkerung selbst,

 

sondern er wurde von außen an die Gemeindevertretung herangetragen.

 

 

 

 

 

 

2.

In fast allen Öffentlichen zum Thema Angliederung an Konz geführten Gespräche

 

wurde von Partnerschaft gesprochen. Partnerschaft aber ist keine einseitige Sache.

 

Hier jedoch soll die Gemeinde Wasserliesch den letzten ihr verbleibenden Rest an

 

freier Entscheidungsbefugnis ersatzlos aufgeben 

 

 

3.

Nach dem Auseinandersetzungsvertrag tritt die Stadt Konz auch in die Rechte der

 

Gemeinde Wasserliesch ein. Dies heißt konkret: Das gesamte Vermögen unserer

 

Gemeinde wird von der Stadt Konz übernommen.

 

 

4.

Die Wasserliescher Bürger müssen darüber hinaus noch unrentierliche

 

Unternehmungen der Stadt Konz mittragen helfen, z.B. den innerstädtischen

 

Busverkehr.

 

 

In einer Veröffentlichung im Trierischen Volksfreund vom 17.09.1970 heißt es :

" Man wisse heute, daß sich der innerstädtische Verkehr nicht trage ".

 

 

5.

Die Kfz-Versicherungsprämien werden sich ab 01.01.1971 nicht unbeträchtlich

 

erhöhen, da sie nach Einwohnerzahl in ihrer Höhe gestaffelt werden. Der billige

 

Tarif gilt in Orten unter 2000 Einwohnern. Als weitere Tarifgruppe sind geplant,

 

Orte mit 2.000 bis 5.000 Einwohner - Orte mit 5.000 bis 10.000 Einwohner

 

und Orte über 10.000 Einwohner.

 

 

Unter diese letztgenannte Tarifgruppe würde dann die Stadt Konz fallen, was für die

Wasserliescher Kfz-Halter eine Steigerung um drei Tarifklassen bedeuten würde.

 

 

6.

Die letzten Auswirkungen des Vertrages sind nicht absehbar. Diesbezügliche sorgen

 

scheinen berechtigt, wenn man im Trierischen Volksfreund vom 11.09.1970 liest:

 

Unruhe in der Bürgerschaft von Zewen - begonnene Projekte erheblich verzögert .....

 

Ein Jahr nach der Eingemeindung glaubt man fast nicht mehr, daß die

 

Versprechungen und der Eingemeindungsvertrag nicht mehr eingehalten werden

 

können "

 

 

Unsere Bitte : Gehen sie alle zur Wahl

 

 

Entscheiden sie sich für die Selbstständigkeit der Gemeinde Wasserliesch

 

 

Stimmen sie der Auflösung unserer Gemeinde nicht zu

 

 

 

 

 

Stimmen sie 

Ja

 

 

 

Nein    X

 

 

 

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